Nach über anderthalb Jahren dürfen nun endlich auch die Clubs wieder öffnen. Während in vielen Bundesländern derzeit über die Einführung von 2G diskutiert wird, gilt die Regel in einigen Ländern im Bereich der “Tanzlustbarkeiten” bereits.
Die Deutschlandkarte von Warenvergleich.de zeigt: So unterschiedlich sind die Regeln für die Cluböffnungen in den Bundesländern!

- Nur Bayerns Clubs noch geschlossen: Im Freistaat werden die Clubs erst ab dem 1. Oktober geöffnet, dabei ist 3G geplant.
- In diesen Ländern zählen auch Tests bei Ungeimpften (3G): In Bayern, Brandenburg, Bremen, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, dem Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen gilt der Zugang zu den Clubs grundsätzlich auch für negativ getestete Ungeimpfte.
- Hier werden Ungeimpfte nicht zugelassen (2G): Berlin und Hamburg setzen auf die 2G-Regel, gewähren also nur Geimpften und Genesenen Einlass.
- Diese Bundesländer stellen die Regelung den Club-Betreibenden grundsätzlich frei: In Baden-Württemberg und Niedersachsen entscheiden die Club-Betreiber:innen selbst, ob sie nach der 2G- oder 3G-Regel vorgehen wollen. In Baden-Württemberg gilt dies allerdings nur, sofern ein ausreichendes Lüftungskonzept vorliegt, sonst gilt auch hier 2G.
Berlin – Die Clubs und Diskotheken hatten unter der Corona-Krise mit am meisten zu leiden, gab es für diese doch seit dem ersten Lockdown keine Öffnung und somit – außer eventuellen sporadischen Biergarten-Veranstaltungen – auch keinerlei Einnahmequelle.
Umso größer ist nun die Freude bei den meisten Betreiber:innen und Gästen, dass Tanzveranstaltungen in geschlossenen Räumen nun in allen Bundesländern wieder stattfinden dürfen. Wie die einzelnen Bundesländer die Rückkehr der Clubs im Detail regeln, verraten die Infografiken von Warenvergleich.de.

Die große Frage: 2G oder 3G?
In Berlin und Hamburg gilt die 2-G-Regel: Nur Genesene und Geimpfte dürfen in die Clubs, Ungeimpften ist der Zutritt auch mit negativem Testergebnis nicht gestattet.
In Bayern, Brandenburg, Bremen, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, dem Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen ist der Zugang zu den Clubs grundsätzlich auch für Ungeimpfte erlaubt. Diese benötigen allerdings einen PCR-Test – so wird aus dem Clubbesuch schnell ein teurer Spaß. In Bayern soll ebenfalls 3G gelten, sobald die Clubs ab Oktober öffnen.
Baden-Württemberg und Niedersachsen stellen es den Clubbetreibenden grundsätzlich frei, sich für 2G oder 3G zu entscheiden. Allerdings gibt es auch in den 3G-Gegenden Fälle, in denen sich Betreiber:innen für die Wiederaufnahme des Clubbetriebs unter 2G-Regeln entschieden haben.
Die Sonderregeln der Länder
Bayern ist mit den Öffnungen am spätesten dran: Hier sollen die Clubs erst ab dem 1. Oktober öffnen. In allen anderen Bundesländern ist das Öffnen mittlerweile wieder erlaubt.
In vielen Ländern gibt es zudem einige Sonderregelungen zu beachten:
- Baden-Württemberg: Sofern kein ausreichendes Lüftungskonzept vorliegt, gilt 2G und zusätzlich 70% Maximalkapazität
- Brandenburg: Es gibt eine grundsätzliche Testpflicht, außerdem darf sich pro 10 qm Clubfläche nur ein Gast aufhalten und es muss gelüftet werden
- Hessen: Es müssen pro Gast 5 Meter Platz sein
- Saarland: Es dürfen höchstens von 250 Gäste feiern, zusätzlich gibt es eine Personenbegrenzung nach 5-Meter-Regel
- Sachsen: Neben Ungeimpften benötigen auch Geimpfte und Genesene einen tagesaktuellen Test
- Sachsen-Anhalt: Die Auslastung ist auf 60% der zugelassenen Personenzahl beschränkt
- Schleswig-Holstein: Es gibt eine Höchstzahl von 125 Gästen sowie eine Personenbegrenzung nach 10-Meter-Regel; außerdem müssen auch 2G getestet werden